Bei ihrer Berufsausübung unterliegen Wirtschaftsprüfer strengen Berufsgrundsätzen, die das hohe Vertrauen in den Berufsstand rechtfertigen. Diese Grundsätze sind im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) und in der Wirtschaftstreuhandberufs-Ausübungsrichtlinie (WT-ARL) geregelt und betreffen die Unabhängigkeit, die Unbefangenheit, die Gewissenhaftigkeit, die Eigenverantwortlichkeit, die Verschwiegenheit, die Unparteilichkeit sowie das Gebot des berufswürdigen Verhaltens in der Berufsausübung. Für den Abschlussprüfer finden sich darüber hinaus weitere Vorschriften in diversen Materiengesetzen, beispielsweise in den §§ 268ff UGB oder §§ 20 Privatstiftungsgesetz (PSG). Abgerundet wird das berufsrechtliche Umfeld durch nationale und internationale Prüfungsstandards, die gleichermaßen zu beachten sind.
Seit 2005 sind Wirtschaftsprüfer, die Abschlussprüfungen durchführen, auch gesetzlich verpflichtet, eine hohe Prüfungsqualität zu gewährleisten. Zu den Maßnahmen gehören vor allem eine solide Ausbildung sowie die kontinuierliche Fortbildung, die nicht nur für Wirtschaftsprüfer selbst, sondern auch für alle fachlichen Mitarbeiter gesetzlich verpflichtend ist und jährlich überprüft wird. Weitere Maßnahmen betreffen die auftragsunabhängige Ablauforganisation im Prüfungsbetrieb sowie auftragsbezogene Regelungen der qualitativ hochwertigen Abwicklung von Abschlussprüfungen.