Wirtschaftsprüfer sind in ihrer Rolle als Abschlussprüfer Personen des öffentlichen Vertrauens. Sie sind objektiv, unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und handeln eigenverantwortlich. Durch ihre Prüfungstätigkeit schützen sie die Interessen all derer, die auf die Richtigkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung eines Unternehmens vertrauen, die Eigentümer, Kunden, Lieferanten und die Öffentlichkeit. Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit ist den strengen Regeln des Wirtschaftstreuhand-Berufsgesetzes unterworfen.
Damit sich Prüfungs- und Beratungstätigkeit nicht überschneiden, sind Wirtschaftsprüfer verpflichtet, die beiden Aufgabenbereiche streng zu trennen.
Die Unabhängigkeit und Objektivität von Wirtschaftsprüfern in ihrer Aufgabe als Abschlussprüfer sind wesentliche Voraussetzungen für ein glaubwürdiges und vertrauensbildendes Urteil über die Finanzberichterstattung von Unternehmen. Nationale und internationale Regelungen stellen dafür einen umfassenden rechtlichen Rahmen bereit. Danach haben Abschlussprüfer jederzeit sicherzustellen, dass alle die Unabhängigkeit gefährdenden Risiken bzw. ein mögliches Eigeninteresse vermieden werden. Gegenüber den Aufsichtsorganen eines Unternehmens haben sie alle Umstände, die eine Befangenheit oder Ausgeschlossenheit bewirken könnten, offenzulegen.